Wer heute für eine Kommunikationsstelle sucht, entscheidet sich damit auch für eine von vier sehr unterschiedlichen Erwartungshaltungen an KI – je nachdem, wo die Anzeige steht.
Grundlage ist eine Auswertung von 202 aktuellen, deutschsprachigen Stellenanzeigen: 60 bei NGOs, Verbänden, Vereinen und Stiftungen, 54 bei Unternehmen und Agenturen, 38 bei Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene und 50 im Parteien-Umfeld. Geprüft wurde jeweils der öffentlich zugängliche Aufgaben- und Anforderungstext auf Erwähnung von Künstlicher Intelligenz.
Interaktive Auswertung
202 Stellenanzeigen nach Sektor
Die Balken zeigen KI-Bezug, Anzeigen ohne KI-Bezug und nicht vollständig prüfbare Fälle.
Im Modus „Anzahl“ entspricht die volle Breite 60 Anzeigen, im Modus „Anteil“ jeweils dem Sektortotal. Stand: 19. September 2026.
Der Faktor 14
Unternehmen fordern KI-Kompetenz 14-mal so häufig wie Parteien, 3,6-mal so häufig wie NGOs und Verbände und gut dreimal so häufig wie Behörden. Das ist kein Nuancenunterschied zwischen Branchen mit unterschiedlicher Organisationskultur. Das ist eine Kluft.
„Diese Kluft ist kein statistisches Rauschen, das ist ein Muster. Wenn ich mir anschaue, wie viele Kolleginnen und Kollegen in Verbänden, Behörden und politischen Büros inzwischen ganz selbstverständlich mit KI-Tools arbeiten, dann klafft hier eine Lücke zwischen gelebter Praxis und dem, was Organisationen offiziell von neuen Mitarbeitenden verlangen.“
Das Abgeordnetenbüro-Problem
Am auffälligsten ist der Befund bei den Parteien. Von den 50 geprüften Anzeigen entfallen 24 auf Parteizentralen und Fraktionen, 26 auf individuelle Büros von Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordneten. Bei Parteizentralen und Fraktionen liegt der Anteil mit KI-Bezug unter den prüfbaren Anzeigen bei 4,8 Prozent. Unter den 26 Abgeordnetenbüro-Anzeigen findet sich weiterhin kein einziger Fall mit KI-Anforderung – auch nicht bei expliziten Social-Media-Stellen.
Das Abgeordnetenbüro ist zugleich der Ort, an dem Kommunikationsarbeit besonders unmittelbar stattfindet: tagesaktuell und oft ohne Unterstützung einer größeren Kommunikationsabteilung. Gerade dort wäre zu erwarten, dass KI-Tools längst zum Alltag gehören. Die Anforderungsprofile bleiben jedoch stumm.
Auch die Recherche selbst war hier am schwierigsten: Es gibt kein zentrales Stellenportal, Links veralten schnell, manche Domains ehemaliger Wahlkreisbüros sind verwaist oder inzwischen zweckentfremdet.
Behörden: Bund und Länder ja, Kommune nein
Bei Behörden zerfällt der Gesamtwert von 10,3 Prozent in ein klares Ebenen-Gefälle. Von 38 geprüften Anzeigen entfallen zehn auf Bundes-, 13 auf Länder- und 15 auf Kommunalebene. Auf kommunaler Ebene findet sich kein einziger Fall mit KI-Anforderung. Der gesamte Anteil wird von Bund und Ländern getragen – von Bundesämtern, Ministerien und Staatskanzleien.
Ein Nebenbefund zeigt, wie unterschiedlich Verwaltungen das Thema rahmen: Zwei Anzeigen fordern keine KI-Kompetenz, sondern untersagen ausdrücklich den Einsatz von KI bei einzureichenden Arbeitsproben. KI kommt hier vor – aber als Verbotsklausel, nicht als Anforderung.
Unternehmen: Spitzenwert, aber keine Mehrheit
31,9 Prozent sind der mit Abstand höchste Wert im Vergleich, bilden aber weiterhin nur eine Minderheit der prüfbaren Anzeigen. Gut zwei Drittel der vollständig prüfbaren Unternehmens- und Agenturausschreibungen kommen ohne jede KI-Erwähnung aus. Wo KI vorkommt, ist sie überwiegend ein Kann- und seltener ein Muss-Kriterium.
Was die Lücke kostet
Organisationen erwarten von ihren Teams zunehmend Tempo und digitale Souveränität, schreiben diese Erwartung jedoch nicht in ihre Anforderungsprofile. Eine Stellenanzeige ist der erste Moment, in dem eine Organisation sagt, was ihr wichtig ist. Wenn KI dort nicht vorkommt, signalisiert sie: Das ist bei uns kein Thema.
„Wo Kompetenzanforderungen nicht benannt werden, entsteht auch keine Nachfrage – weder bei Bewerbenden, die sich entsprechend vorbereiten, noch innerhalb der Organisation, die Fortbildungsbudgets und Leitlinien bereitstellen müsste.“
Deepfakes: aus Kür wird Pflicht
Ein Begriff taucht in keiner der 202 geprüften Anzeigen auf: Deepfake. Dort, wo KI erwähnt wird, bleibt es fast durchweg bei allgemeiner „Erfahrung mit KI-Tools“ – nicht bei der Fähigkeit, manipulierte Bilder, Audios oder Videos zu erkennen und richtig einzuordnen.
Kommunikatorinnen und Kommunikatoren brauchen diese Kompetenz in zwei Rollen: im Community Management, wenn manipulierte Aufnahmen schnell erkannt werden müssen, und als rechtliche Anforderung, wenn die eigene Organisation KI-generierte Inhalte veröffentlicht.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Organisationen müssen bestimmte KI-generierte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte offenlegen. Für KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse gelten ebenfalls Vorgaben, sofern keine inhaltliche Redaktion und redaktionelle Verantwortung durch eine natürliche oder juristische Person vorliegt. Verstöße können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Dieser Beitrag ordnet Kommunikationsanforderungen ein und stellt keine Rechtsberatung dar.
Was jetzt zu tun wäre
Es braucht keine KI-Pflichtklausel in jeder Anzeige, sondern Ehrlichkeit: Wer als Behörde, Partei oder Verband heute mit KI-Tools arbeitet, sollte das ins Anforderungsprofil schreiben – nicht als Buzzword, sondern als Arbeitsrealität. Für Abgeordnetenbüros und kommunale Verwaltungen ist das besonders dringlich, weil dort häufig zentrale Unterstützung bei Stellenprofilen fehlt.
„Deepfake-Kompetenz ist inzwischen auch ein Compliance-Thema. Wer sie im Anforderungsprofil auslässt, überlässt es dem Zufall, ob neu eingestellte Kommunikatorinnen und Kommunikatoren die geltenden Transparenzpflichten kennen.“
202 Anzeigen, vier Sektoren, ein Faktor 14 zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert. Für Organisationen, die sich als Treiber des digitalen Wandels verstehen, ist das eine Zahl, die zum Nachdenken einlädt.
Methodik
Zur Datengrundlage
Auswertung von 202 deutschsprachigen Stellenanzeigen mit Stand 19. September 2026 im Bereich Presse-, Öffentlichkeits- und Social-Media-Arbeit. Kategorien: NGOs, Verbände, Vereine und Stiftungen (60 Anzeigen), Unternehmen und Agenturen (54), Behörden auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene (38) sowie Parteien – Parteizentralen, Fraktionen und individuelle Abgeordnetenbüros (50).
Recherchiert wurde über acht öffentliche Stellenportale und die Direktseiten einzelner Organisationen. Geprüft wurde der öffentlich zugängliche Aufgaben- und Anforderungstext auf KI, AI, ChatGPT, Machine Learning und KI-Tools. Nicht vollständig prüfbare Anzeigen – 25 Fälle beziehungsweise 12,4 Prozent der Gesamtstichprobe – wurden als „nicht verfügbar“ geführt statt geschätzt. Die Prozentwerte beziehen sich jeweils auf die vollständig prüfbaren Anzeigen des Sektors.
Die Stichprobe erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität, zeigt aber ein konsistentes Muster über alle vier Sektoren hinweg.